Die Windparks, betrieben von KMW und ihren Tochterunternehmen, leisten seit Jahren einen zuverlässigen Beitrag zur sauberen Energieversorgung. Doch das Engagement geht über die reine Stromerzeugung hinaus. In Übereinstimmung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet KMW den betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um die Windkraftanlagen eine finanzielle Vergütung gemäß §6 an.

Die angebotene Vergütung zielt darauf ab, einen positiven Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Gemeinden zu leisten sowie die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. KMW verfügt über eine langjährige Erfahrung im Betrieb von Windenergieanlagen und weiß um die Bedeutung der lokalen Gemeinschaft für den Erfolg eines solchen Projekts.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umfasst die Vergütung eine jährliche finanzielle Zuwendung ohne Gegenleistung. Pro erzeugter oder fiktiver Kilowattstunde Strom erhalten die Gemeinden eine Unterstützung in Höhe von 0,2 Cent. Diese wird durch eine entsprechende Erstattung des Netzbetreibers gemäß §6 EEG, Absatz 5 ermöglicht. So berechnet sich eine jährliche Gesamtzuwendung individuell für jede Gemeinde und richtet sich nach dem entsprechenden Flächenanteil des Umkreises. Damit ermöglicht KMW eine direkte finanzielle Unterstützung für Projekte zur Steigerung der Lebensqualität und Nachhaltigkeit vor Ort.

KMW steht jederzeit für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung. Die Vergütung gemäß §6 EEG zeigt das Engagement des Unternehmens für die lokale Entwicklung und verdeutlicht die wichtige Rolle, die erneuerbare Energien bei der Förderung von nachhaltigen Gemeinden spielen können.