Technische Bedingungen für den Netzanschluss

KMW bietet jedem interessierten Endverbraucher den Anschluss an ihr Gashochdrucknetz an. Die Kosten hierfür sind nicht in den Netznutzungsentgelten enthalten. Sie sind von den Netzanschlusskunden zu tragen. Ebenso sind zusätzlich zu den allgemeinen Netznutzungsentgelten die jeweiligen Betriebskosten zu tragen, die sich durch den Anschluss ergeben (inkl. z. B. Leitungsschaltungen, die für den Weiterbetrieb des Netzes oder des Anschlusses bei Wartungs- und Reparaturarbeiten des Netzes oder des Anschlusses ergeben).

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Anschluss an das KMW-Gashochdrucknetz (regionales Verteilnetz) zu erhalten. Dieses Netz verbindet die vorgelagerten Fernleitungsnetze mit den nachgelagerten örtlichen Verteilnetzen.

Für eine Ein- oder Ausspeisung sind vorzugsweise diese Netzbetreiber anzusprechen, da diese entweder im Gasimport bzw. in der Gasproduktion tätig sind oder die Endverteilung durchführen.

Daher empfehlen wir allen interessierten Endkunden, ihren Netzanschluss von ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber planen und durchführen zu lassen. Diese sind in der Lage, einen maßgeschneiderten, kostengünstigen Netzanschluss herzustellen.

Aufgrund der Druckstufen (bis PN 70) und Leitungsdurchmessern (bis DN 400) ist der technische Anschlussaufwand sehr hoch und i. d. R. für Endverbraucher (und Biogaseinspeiser) nicht wirtschaftlich. In jedem Fall sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regelwerke und privatrechtlichen Notwendigkeiten einzuhalten. Der Anschlussnehmer hat diese über qualifizierte Dienstleister zu beschaffen bzw. nachzuweisen. Ebenso sind die Kosten, die KMW bei einem Direktanschluss entstehen, in voller Höhe zu erstatten.

Behördliche Voraussetzungen für einen direkten Netzanschluss sind z. B.:

Dienstbarkeiten für die Leitungsverlegung vom Netzanschluss bis zur
     Grundstücksgrenze des Kunden

Tiefbauliche Genehmigungen

Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Hochbaurechtliche Genehmigungen

Genehmigungen nach GasHLVo

Genehmigung nach UVPG

Einhaltung von:

DVGW-Regelwerk

UVV

DIN

PTB

VDE

ElexV

BetrSichV

Technische Voraussetzungen für einen direkten Netzanschluss sind z. B.:

Eichfähige Messung

Leistungsmessung

Fernübertragung

Druckabsicherung

Druckregelung

Erdgasvorwärmung

Odorierung

Datenübertragung

Anlagenschutz

Elektrotechnische Ausstattung

Blitzschutz

Explosionsschutz

Diese Voraussetzungen sind bei einem Anschluss an ein Gashochdrucknetz, das vorwiegend dem Transport von Erdgas und der Versorgung von nachgelagerten Netzbetreibern dient, zu erfüllen.

 

 

Sitemap

Impressum

Home