Technische Bedingungen für den Netzzugang

Das zu transportierende Erdgas ist vom Transportkunden am Einspeisepunkt des vorgelagerten Fernleitungsbetreibers oder am KMW-Netzkopplungspunkt bereitzustellen. Das eingespeiste Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter der Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen (PTB-Richtlinien) und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes, insbesondere der Arbeitsblätter G 685 und G 260, erlaubt.

Das im regionalen Verteilnetz der KMW transportierte Erdgas gehört der Gruppe H, 2. Gasfamilie, des DVGW-Arbeitsblattes G 260 an.

Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt sowie in den nachgelagerten Netzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Es darf nicht odoriert sein. Im Übrigen haben die Anforderungen an die Gasbeschaffenheit denen der Netzbetreiber an den Ein- und Ausspeisepunkte zu entsprechen.

Der Transportkunde hat das zum Transport vorgesehene Erdgas an der Einspeisestelle mit einem Druck anzustellen, der es ermöglicht, das Erdgas ohne zusätzliche Maßnahmen seitens KMW zu übernehmen.

Der Transportkunde muss am Einspeisepunkt das zu transportierende Erdgas in der Stundenleistung übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt entnommen wird.

Ein Bilanzausgleich muss gesondert vereinbart werden.

An den Inselstationen der KMW ist die Nämlichkeit des Gases technisch zwingend erforderlich. Hier betreibt KMW kein vor- oder nachgelagertes Leitungssystem.

 

 

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