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Technische Bedingungen für den Netzzugang
Das zu transportierende Erdgas ist vom Transportkunden am
Einspeisepunkt des vorgelagerten Fernleitungsbetreibers oder am KMW-Netzkopplungspunkt
bereitzustellen. Das eingespeiste Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit
aufweisen, die eine Einspeisung unter der Beachtung der eichrechtlichen
Bestimmungen (PTB-Richtlinien) und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes,
insbesondere der Arbeitsblätter G
685 und G 260, erlaubt.
Das im regionalen Verteilnetz der KMW transportierte
Erdgas gehört der Gruppe H, 2. Gasfamilie, des DVGW-Arbeitsblattes G 260 an.
Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem
Ausspeisepunkt sowie in den nachgelagerten Netzen eine ordnungsgemäße
Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Es darf nicht odoriert
sein. Im Übrigen haben die Anforderungen an die Gasbeschaffenheit denen der
Netzbetreiber an den Ein- und Ausspeisepunkte zu entsprechen.
Der Transportkunde hat das zum Transport vorgesehene Erdgas an
der Einspeisestelle mit einem Druck anzustellen, der es ermöglicht, das
Erdgas ohne zusätzliche Maßnahmen seitens KMW zu übernehmen.
Der Transportkunde muss am Einspeisepunkt das zu
transportierende Erdgas in der Stundenleistung übergeben, die zeitgleich und
wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt entnommen wird.
Ein Bilanzausgleich muss gesondert vereinbart werden.
An den Inselstationen der KMW ist die Nämlichkeit des
Gases technisch zwingend erforderlich. Hier betreibt KMW kein vor- oder
nachgelagertes Leitungssystem.
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